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"Planungen für alle Abschnitte der Autobahn 14 in Sachsen-Anhalt abgeschlossen"

Minister Thomas Webel bei der Einweihung des Teilstückes der A 14 bei Colbitz im Oktober 2014. Foto: MLV

mdw-Gespräch mit Thomas Webel (CDU), Minister für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt

mdw: Herr Minister, die Autobahn 14 zwischen Schwerin und Magdeburg wächst allmählich weiter zusammen. Das rund 17 Kilometer lange Teilstück von der A-24-Kreuzung bis Grabow bei Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern wurde Ende Dezember für den Verkehr freigegeben. Auch der zwölf Kilometer lange Abschnitt von Groß Warnow bis Karstädt in Brandenburg ist seit wenigen Wochen befahrbar. Nur in Sachsen-Anhalt, durch das der längste Autobahnabschnitt der neuen A 14 verläuft, sitzt man im Schlafwagen. Oder? Wann geht es hier endlich weiter?

 
Thomas Webel: In Sachsen-Anhalt wurde Ende Oktober 2014 das erste Teilstück der A 14-Nordverlängerung, der „grünsten Autobahn Deutschlands", für den Verkehr freigegeben. Jetzt sind auch Abschnitte in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern dazugekommen. Es geht also überall voran, auch hier bei uns in Sachsen-Anhalt.

Allerdings sind die Anforderungen an den Bau der Autobahn insbesondere durch die vielen naturschutzfachlichen Bestimmungen sehr hoch, und der BUND beklagt bei uns – anders als in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – bisher jeden einzelnen Bauabschnitt. Unser Grundsatz lautet deshalb: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit!

In den vergangenen Monaten sind die Arbeiten mit hohem Engagement durch unsere Autobahnplaner weitergeführt worden. U.a. laufen in allen Abschnitten parallel zu den Planfeststellungsverfahren Aktualisierungen an den naturschutzfachlichen Grundlagendaten. Damit soll von vornherein sichergestellt werden, dass wichtige Entscheidungen zu möglichen Betroffenheiten und Beeinträchtigungen auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes gefällt werden.

In den einzelnen Verkehrseinheiten stellt sich der Sachstand aktuell wie folgt dar. Ich beginne im Süden, an der Anbindung an die vorhandene A 14: Hier laufen derzeit noch die Auswertungen der erforderlichen Aktualisierungen der faunistischen Daten mit dem Ziel, diese im ersten Quartal 2016 abzuschließen. Parallel werden die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgetragenen Existenzgefährdungen von zwei landwirtschaftlichen Betrieben gutachterlich geprüft.

Für den Abschnitt Dolle-Colbitz ist inzwischen das im Ergebnis des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2014 erforderlich gewordene ergänzende Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Der Änderungsbeschluss wird in der Zeit vom 16. bis 29. Februar 2016 in Tangerhütte, Wanzleben, Oschersleben, Wolmirstedt sowie in Colbitz und Rogätz (Verbandsgemeinde Elbe-Heide) öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau des knapp elf Kilometer langen Autobahnabschnitts betroffen sind. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Wenn dieser Fall eintritt, muss der Beschluss vom Gericht überprüft werden.

Im Bereich Dolle-Lüderitz ruhen die drei Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss derzeit noch so lange, bis insbesondere die Frage der Kumulationsprüfung zwischen der Gefechtsübungsstadt Schnöggersburg und der A 14 in Bezug auf die Vogelart Ziegenmelker geklärt ist. Die Arbeiten haben ebenfalls einen weiten Stand erreicht, und es besteht die Zielstellung, eine zeitnahe Weiterführung der Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen.

In dem für den Abschnitt zwischen Lüderitz und Uenglingen seit April 2015 laufenden neuen Planfeststellungsverfahren sind die rund einhundert eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen vom Vorhabenträger geprüft und liegen seit Ende Januar der Planfeststellungsbehörde zur Fortführung des Verfahrens vor.

Im sich anschließenden Abschnitt zwischen Uenglingen und Osterburg hat im Oktober vorigen Jahres ein Erörterungstermin stattgefunden. Im Ergebnis dessen sowie in Auswertung der Aktualisierungen aller naturschutzfachlichen Daten sind Änderungen an der Planung erforderlich geworden, die einer ergänzenden Auslegung bzw. einer Nachbeteiligung aufgrund geänderter Betroffenheiten bedürfen. Das Prüfexemplar der erforderlichen Unterlagen ist dem Landesverwaltungsamt im Dezember 2015 von der Landesstraßenbaubehörde als Vorhabenträger übergeben worden.

Im Abschnitt Osterburg bis Seehausen erfolgt ebenfalls die Beantwortung der eingegangenen exakt 55 Stellungnahmen und 349 Einwendungen, die im Februar 2016 abgeschlossen wird.

Für den letzten Abschnitt im Bereich zwischen Seehausen und der Landesgrenze läuft das Verfahren ebenfalls weiter. Derzeit werden noch die naturschutzfachlichen Unterlagen aktualisiert.

mdw: Die seit mehr als zehn Jahren geplante Autobahn 143 als Westumfahrung von Halle/Saale soll nun ohne eine Zustimmung der Europäischen Kommission realisiert werden. Warum? Haben Landesregierung und Landesverwaltungsamt die Pläne so überarbeitet, dass eine Genehmigung Brüssels für den Bau der Trasse an mehreren besonders geschützten Naturschutzgebieten nicht mehr erforderlich ist?

 
Thomas Webel: Auch hier sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Wir erwarten in diesem Jahr den Planfeststellungsbeschluss. Aber lassen Sie mich dazu doch etwas weiter ausholen.

Die A 143 Westumfahrung Halle quert von der Anschlussstelle Halle Neustadt bis zur Verknüpfung mit der A 14 am Autobahndreieck Halle Nord einen Landschaftsraum, der durch die geologischen Gegebenheiten sehr seltene und gegenüber Beeinträchtigungen empfindliche Lebensräume beherbergt. Die besonders wertvollen Landschaftsteile sind als europäische Natura-2000-Gebiete unter Schutz gestellt. Die Trasse der A143 tangiert das Natura-2000-Gebiet „Döhlauer Heide und Lindbusch" und quert die Natura-2000-Gebiete „Muschelkalkhänge westlich Halle" und „Porphyrkuppen nordwestlich Halle".

Das Natura-2000-Gebiet „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle" wird durch seltene und gegenüber Stickstoffeinträgen empfindliche Trockenlebensräume geprägt. Darunter befindet sich eine besondere Ausprägung des Lebensraumtyps „Magere Kalktrockenrasen", der durch das Vorkommen von Orchideen als sogenannter prioritärer Lebensraumtyp die höchste Schutzwürdigkeit genießt.

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Grundlagen und einem neuen technischen Erkenntnisstand konnte nun der zur Querung der Porphyrkuppenlandschaft vorgesehene Landschaftstunnel 2015 weiter optimiert werden.

Zum einen wird der Tunnel um 50 Meter auf 300 Meter verlängert. Dadurch wird der Kernbereich des Natura-2000-Gebietes sozusagen abgeschirmt.

An den Tunneleingängen sollen bis zu vier Meter hohe Schutzwände in Kombination mit Schutzwällen ebenfalls dazu beitragen, die stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen besser abzuschirmen.

Außerdem wird die ursprünglich zwischen den Richtungsfahrbahnen geplante Mittelwand im Tunnel nicht gebaut. Resultat ist eine bessere Zirkulation der Luftströmung, was wiederum zu einer Verdünnung der Abgaskonzentration führt. Komplettiert wird das System der besseren Entlüftung durch Absaugvorrichtungen, was nicht nur zu einer Reduzierung der Schadstoffkonzentrationen führt, sondern auch ein Ausblasen in höhere Luftschichten ermöglicht.

Um den verkehrsbedingten Stickstoffausstoß von vornherein zu senken, wird die Fahrbahn auf einer Länge von mehr als einem Kilometer abgeflacht, das heißt, sie wird nicht so stark ansteigen, wie ehemals geplant. Insbesondere die Stickstoffemissionen des prognostizierten Schwerverkehrs werden dadurch erheblich reduziert. Auch die jetzt im Tunnel vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Kilometer pro Stunde wird dazu beitragen, dass die Fahrzeuge weniger schädliche Abgase produzieren.

Durch alle diese Maßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen des prioritären Lebensraumtyps „Magere Kalktrockenrasen mit Vorkommen seltener Orchideen" vermieden werden. Eine Zustimmung durch die EU ist daher nicht erforderlich.

Das Gespräch führte mdw-Chefredakteur André Wannewitz

(Das vollständige Interview lesen Sie im mdw-Winterheft 2016.)

 www.sachsen-anhalt.de

 


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