"Unionsbürgerschaft" - Was ist das?
Abwegig war der Gedanke nicht: eine mit dem berühmten „Maastrichter Vertrag“ von 1993 installierte „Union“ braucht naturgemäß „Unionsbürger“. Also wurde 1993 nicht nur die „Europäische Union“ gegründet; es wurde auch die so genannte Unionsbürgerschaft erfunden.
Auch heute, 20 Jahre später, stößt man bei der Frage „Was ist das eigentlich?“ bei Schülern wie Studenten, bei Vorträgen oder im Seminaren nahezu regelmäßig auf ratlose Blicke.
Fakt ist: wir sind keine europäischen Staatsbürger. Wir sind und bleiben Ungarn, Esten, Portugiesen, Iren oder Deutsche. Und Briten ohnehin. Unsere Staatsangehörigkeiten wurden natürlich nicht abgeschafft. Sie wurden allenfalls ergänzt – durch ein staatsrechtlich irrelevantes Etikett, das uns verbinden, unsere europäische Gemeinsamkeit assoziieren, unser Wir-Gefühl prägen soll – ähnlich wie Hymne oder Fahne. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der EU besitzt. So herum ist es.
(Den ausführlichen Text lesen Sie im mdw-Sommerheft 2013.)